für Yoga-Kurse, Präventionskurse und Mehrfachkarten
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Yoga-Kurse, Präventionskurse, Mehrfachkarten und sonstigen Yogaangebote von „Raum für mich by Anna Schmidt“, Inhaberin Anna Schmidt, Zur kleinen Linde 6, 33181 Bad Wünnenberg (nachfolgend „Anbieterin“).
Vertragspartnerin ist die jeweils teilnehmende Person (nachfolgend „Teilnehmerin“). Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieterin und Teilnehmerin haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Anmeldung
Die Anmeldung kann insbesondere über den Online-Shop, ein Anmeldeformular oder einen von der Anbieterin vorgesehenen sonstigen Anmeldeweg erfolgen. Mit Abschluss des Bestell- oder Anmeldevorgangs gibt die Teilnehmerin ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrages ab. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch die Anbieterin bzw. die Bestätigung des Bestellvorgangs zustande.
Die jeweils geltenden Angaben zu Kursbezeichnung, Wochentag, Uhrzeit, Veranstaltungsort, Umfang, Preis und – bei Mehrfachkarten – Gültigkeitsdauer ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und dem Bestell- bzw. Anmeldevorgang.
3. Angebotsformen für Yogakurse
Die Anbieterin bietet insbesondere zwei unterschiedliche Angebotsformen an:
a) Fortlaufender Yoga-Kurs mit Mehrfachkarte: Die Teilnehmerin erwirbt ein Teilnahmeguthaben und kann die Einheiten innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer im fortlaufenden Kurs nutzen, soweit Plätze vorhanden sind.
b) Fester Präventionskurs/ Fester Kurs: Die Teilnehmerin bucht eine zeitlich festgelegte Kursreihe mit den im Angebot angegebenen Terminen.
Für fest gebuchte Kurse kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Sofern im jeweiligen Kursangebot nichts Abweichendes angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl fünf Teilnehmerinnen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Anbieterin berechtigt, den Kurs vor Beginn abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet. Die Absage wird der Teilnehmerin möglichst frühzeitig mitgeteilt.
Muss eine bereits begonnene feste Kursreihe aufgrund einer dauerhaften Verhinderung der Anbieterin vorzeitig beendet werden, werden noch nicht erbrachte Kursleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften anteilig erstattet, soweit kein zumutbarer Ersatz angeboten werden kann.
4. Mehrfachkarten
Die Anbieterin kann 5er-, 10er- und 12er-Karten anbieten. Die Karte berechtigt zur Teilnahme an der auf der Karte angegebenen Anzahl von Yogaeinheiten in einem von ihr angebotenen fortlaufenden Kurs.
Eine Einheit wird nur bei tatsächlicher Teilnahme vom Guthaben abgezogen. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der angebotenen Kurszeiten und der vorhandenen Kapazitäten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin, einen bestimmten Platz oder eine bestimmte Mindestanzahl an tatsächlich besuchten Einheiten besteht nicht.
Ein Wechsel zwischen den von der Anbieterin angebotenen Kurszeiten ist möglich, soweit es sich um für die jeweilige Karte zugelassene Angebote handelt und im gewünschten Kurs ein freier Platz vorhanden ist. Ein Anspruch auf einen individuellen Ersatz- oder Nachholtermin besteht nicht.
Die Teilnehmerin kann ihr Guthaben grundsätzlich selbst verwalten. Die Anbieterin führt eine Anwesenheits- bzw. Teilnahmedokumentation und kann die Teilnehmerin auf einen bevorstehenden Ablauf der Karte hinweisen.
5. Gültigkeitsdauer der Mehrfachkarten
Sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, gelten folgende Gültigkeitsdauern ab dem im Kauf- bzw. Anmeldevorgang angegebenen Gültigkeitsbeginn:
• 5er-Karte: 2 Monate
• 10er-Karte: 4 Monate
• 12er-Karte: 5 Monate
Ferienzeiten und regulär unterrichtsfreie Zeiten verlängern die Gültigkeitsdauer grundsätzlich nicht.
Die Gültigkeitsdauer einer Mehrfachkarte beginnt mit der ersten Teilnahme an einer Yogaeinheit, spätestens jedoch drei Monate nach dem Kauf der Karte. Wird die Karte innerhalb dieses Zeitraums nicht erstmals genutzt, beginnt die Gültigkeitsdauer automatisch mit Ablauf der drei Monate.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die Einlösung nicht genutzter Einheiten, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Die Gültigkeitsdauer ist Bestandteil des jeweiligen Angebots und wird der Teilnehmerin vor Vertragsschluss angezeigt. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus einem Widerruf, einer Vertragsstörung oder der Nichtleistung der Anbieterin, bleiben unberührt.
6. Verhinderung der Teilnehmerin
Kann die Teilnehmerin eine im Rahmen ihrer Mehrfachkarte angebotene Einheit nicht wahrnehmen, kann sie diese innerhalb der Gültigkeitsdauer der Karte zu einem anderen zulässigen Termin nutzen, sofern dort ein freier Platz vorhanden ist. Eine individuelle Verlängerung der Gültigkeitsdauer wegen persönlicher Verhinderung, insbesondere wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Termine oder sonstiger persönlicher Gründe, besteht nicht.
Bei fest gebuchten Kursreihen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder individuelle Nachholung einzelner versäumter Termine durch die Teilnehmerin. Die Anbieterin kann in Einzelfällen aus Kulanz eine Teilnahme an einem anderen geeigneten Kurs ermöglichen; hierauf besteht kein Anspruch.
7. Ausfall von Unterricht durch die Anbieterin
Kann eine Unterrichtseinheit aufgrund von Krankheit, Verhinderung oder sonstigen von der Anbieterin nicht zu vertretenden Umständen nicht stattfinden, bemüht sich die Anbieterin zunächst um eine geeignete Vertretung.
Bei einem Ausfall einer Einheit eines fortlaufenden Kurses mit Mehrfachkarte wird die ausgefallene Einheit nicht vom Guthaben abgezogen. Soweit erforderlich, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der betreffenden Karte angemessen, damit die durch den Ausfall entfallene Nutzungsmöglichkeit nicht zu Lasten der Teilnehmerin geht.
Bei einem festen Kurs wird für eine von der Anbieterin abgesagte Einheit nach Möglichkeit ein zumutbarer Ersatz- bzw. Nachholtermin angeboten. Ein Anspruch der Teilnehmerin auf einen individuellen Ersatztermin besteht nicht. Kann die ausgefallene Leistung weder durch einen Ersatztermin noch durch eine andere gleichwertige Leistung erbracht werden, wird der auf die ausgefallene Einheit entfallende Anteil der bereits gezahlten Vergütung erstattet, soweit gesetzlich geschuldet.
Gesetzliche Rechte der Teilnehmerin bleiben unberührt.
8. Präventionskurse nach § 20 SGB V
Einzelne Angebote können als Präventionskurse nach § 20 SGB V zertifiziert sein. Ob ein konkretes Angebot als zertifizierter Präventionskurs durchgeführt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Bei einem festen Präventionskurs gelten die dort angegebenen Kursdaten und die für das zertifizierte Angebot geltenden Teilnahmevoraussetzungen.
Auch eine Mehrfachkarte kann für die Teilnahme an einem entsprechend zertifizierten Präventionsangebot eingesetzt werden, sofern das konkrete Angebot und die konkrete Durchführung dies zulassen. Die Teilnahme wird anhand einer Anwesenheitsliste dokumentiert.
Eine Teilnahmebescheinigung kann ausgestellt werden, wenn die für das konkrete Präventionsangebot geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der Zentralen Prüfstelle Prävention bzw. des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse.
Die Anbieterin übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Krankenkasse die Kurskosten ganz oder teilweise erstattet. Über die Bezuschussung und deren Höhe entscheidet ausschließlich die jeweilige Krankenkasse.
9. Workshops und Mindestteilnehmerzahl
Bei Workshops kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Sofern im jeweiligen Workshopangebot nichts Abweichendes angegeben ist, beträgt die Mindestteilnehmerzahl fünf Teilnehmerinnen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die Anbieterin berechtigt, den Workshop abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
Die Entscheidung über die Durchführung bzw. Absage wird der Teilnehmerin möglichst frühzeitig mitgeteilt.
Muss ein Workshop aufgrund einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung der Anbieterin verschoben werden, wird der Teilnehmerin ein Ersatztermin angeboten. Die Teilnehmerin kann entscheiden, ob sie den Ersatztermin wahrnimmt oder die Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet bekommt. Kann kein zumutbarer Ersatztermin angeboten werden, wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
Bei einer Verhinderung der Teilnehmerin gelten die im jeweiligen Workshopangebot genannten Rücktrittsbedingungen. Ein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin oder eine Übertragung der Teilnahme auf einen anderen Workshop besteht grundsätzlich nicht.
Ein Anspruch auf Erstattung von darüber hinausgehenden Kosten, insbesondere für Anreise, Unterkunft oder sonstige Aufwendungen, besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
10. Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine können über den Online-Shop oder über einen von der Anbieterin vorgesehenen Vertriebsweg erworben werden. Geschenkgutscheine sind keine Mehrfachkarten und begründen kein Teilnahmeguthaben für eine bestimmte Anzahl von Yogaeinheiten. Sie können – soweit im Gutschein nicht anders angegeben – für die von „Raum für mich by Anna Schmidt“ angebotenen Leistungen eingesetzt werden.
Geschenkgutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Das verbleibende Guthaben kann innerhalb der Gültigkeitsdauer für mehrere Buchungen verwendet werden. Eine Barauszahlung oder Verzinsung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Geschenkgutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert ausgestellt wurden. Bei Verlust, Diebstahl oder unbefugter Verwendung haftet die Anbieterin nur, soweit sie den Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Verwendung zu vertreten hat.
Für online erworbene Geschenkgutscheine gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht sowie die im jeweiligen Bestellvorgang bereitgestellten Verbraucherinformationen. Das Widerrufsrecht wird nicht durch diese AGB ausgeschlossen.
11. Rücktritt, Widerruf und Kündigung
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält die Teilnehmerin hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung im jeweiligen Bestell- bzw. Anmeldevorgang.
Bei festen Kursreihen und Mehrfachkarten gelten im Übrigen die im jeweiligen Angebot genannten Vertragsbedingungen. Ein freiwilliges Rücktritts- oder Kündigungsrecht über die gesetzlichen Rechte hinaus besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin kann nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin möglich sein. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht, wenn sachliche Gründe entgegenstehen.
12. Beendigung eines fortlaufenden Kursangebots durch die Anbieterin
Die Anbieterin kann ein fortlaufendes Kursangebot für die Zukunft aus persönlichen, gesundheitlichen, betrieblichen oder organisatorischen Gründen beenden.
Bereits erworbene, noch nicht eingelöste Teilnahmeguthaben bleiben hiervon grundsätzlich unberührt. Kann ein Guthaben aufgrund der dauerhaften Beendigung des betreffenden Kursangebots nicht mehr eingelöst werden, wird der auf die noch nicht eingelösten Einheiten entfallende Anteil des ursprünglichen Kartenpreises erstattet.
Der Erstattungsbetrag berechnet sich anteilig nach dem Verhältnis der noch nicht eingelösten Einheiten zur Gesamtzahl der mit der Karte erworbenen Einheiten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Gesundheit und Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Übungen werden als Anleitung und Angebot vermittelt. Jede Teilnehmerin entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie eine Übung ausführt.
Die Teilnehmerin ist verpflichtet, gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen, Schwangerschaften oder sonstige Umstände, die für die Teilnahme relevant sein können, der Anbieterin vor Beginn bzw. bei Bekanntwerden mitzuteilen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten hinsichtlich der Teilnahme wird empfohlen, vor Beginn ärztlichen oder therapeutischen Rat einzuholen. Bei Schmerzen, Unwohlsein oder anderen Beschwerden ist die jeweilige Übung zu unterbrechen oder anzupassen.
14. Haftung
Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit die Anbieterin den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
15. Datenschutz und Kommunikation
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von „Raum für mich by Anna Schmidt“.
Die Einwilligung in den Newsletter oder in eine WhatsApp-Gruppe bzw. Community ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an einem Yogaangebot. Eine entsprechende Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
16. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten geschlossen werden. Für bereits geschlossene Verträge gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen AGB, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig oder erforderlich ist.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
